wie kennzeichnest du KI-generierten Content? Die Uhr tickt nämlich: Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Kennzeichnungspflichten für Bild-, Ton- und Video-Inhalte.
Wer im Unternehmen mit KI-generiertem Material arbeitet, steht möglicherweise gleich vor zwei Problemen: Wie stelle ich sicher, dass ich die Pflichten aus der KI-Verordnung erfülle? Und was bedeutet es für meine Reputation als Medienschaffender, wenn ich meinen KI-Einsatz offenlegen muss?
Trotzdem erzielt ausgemachter KI-Slop in den sozialen Medien regelmäßig Millionen von Klicks. Wer in den letzten Wochen auf den gängigen Kurzvideo-Plattformen unterwegs war, kam um KI-generierte Clips von Früchten nicht herum. Diese Vertical-Drama-Formate werfen ihre Protagonist:innen in zunehmend absurde Szenarien. Dass nach einem Techtelmechtel zwischen einem Apfel und einer Orange eine Banane geboren wird, ist im Verhältnis zu anderen Geschichten noch normal.
Der kometenhafte Absturz von Sora war also absehbar. Video-KI ist keine Blockbuster-Content-Farm. Zumindest aktuell ist der Output schwer kontrollierbar, und die Ergebnisse der Tech-Demos lassen sich ohne Verständnis vom Filmhandwerk ohnehin schlecht reproduzieren. Wer optimistisch sein will, legt das Ende von Sora so aus: Es ist weniger das Ende von Bewegtbild-KI und mehr das Ende von KI als technischer Spielerei.
Der nüchterne Blick auf die Zahlen legt nahe, dass Medienhäuser auf KI-generierte Inhalte setzen sollten, um schnell und ohne viel Aufwand große Reichweiten zu produzieren. Selbstverständlich nur dann, wenn ihnen ihre Reputation egal ist. Viralität bedeutet nicht zwingend Wirtschaftlichkeit. Denn ja, auch einzelne Sora-Clips haben es zu zweifelhaftem Ruhm (und in deutsche Nachrichtensendungen) geschafft.
Die bessere Erkenntnis ist genau das Gegenteil: Wer KI verwendet, um Content zur Massenware zu machen, verliert. Und zwar deshalb, weil Inhalte ohne Bedeutung oder Qualität keine redaktionelle Stimme haben. Zu wenig Content war noch nie das Problem.
Beispiele für einen wirklich sinnvollen Einsatz von KI gibt es genügend. Die menschliche Handschrift bleibt bei ihnen immer das entscheidende Gütesiegel. Die Gefahr, als “Slop”-Haus zu gelten, ist also eine, der Medienschaffende bewusst aus dem Weg gehen können.
Recht ist retrospektiv
Nichtsdestotrotz werden KI-generierte Inhalte zunehmend zum Standard. Die verschärften Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten ab dem 2. August existieren nicht ohne Grund. Die genauen Details, wie diese Kennzeichnung ablaufen soll, sind derzeit noch unklar. Insbesondere bei visuellen Inhalten sind Wasserzeichen praktikabel, aber eben nicht immer. Für Audio-Content wird deshalb ein hörbarer Hinweis diskutiert.
Es ist nicht abwegig, dass sich die EU bei der kommenden Konkretisierung dieser Pflichten auch auf technische Realitäten beziehen wird. Der Rechtsrahmen wird oft durch gelebte Praxis mitgestaltet. Ein Beispiel sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Thumbnails in Bildersuchmaschinen: Urheber:innen erteilen demnach eine stillschweigende Einwilligung, wenn sie ihre Bilder ohne technische Schutzvorkehrungen ins Netz stellen. Die gewachsene Funktionsweise des Internets wird damit zur Grundlage für juristische Anpassungen.
Und wer weiß: Vielleicht werden dann auch hier aus Best Cases juristische Fakten.
Bis bald in der Grauzone KI
Felix Rieger
KI-Kompetenzzentrum Medien (KI.M)
KI & Transparenz: Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach der KI-VO
(9. Juni, 11 bis 12 Uhr, online via Zoom)
Welche Maßnahmen müssen Medienschaffende ergreifen, um die Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte ab dem 2. August zu erfüllen? Das kostenlose Webinar mit Dr. Kerstin Bäcker hilft weiter.
Wie steht es wirklich um KI-Nutzung in deutschen Medienhäusern? Zusammen mit dem Media Lab Bayern suchen wir nach Medienschaffenden, die über ihre Erfahrungen mit KI sprechen wollen. u machen3.